Warum nicht gleich zwei Berufsunfähigkeits-versicherungen?
„Doppelt hält besser“
Publius Ovidius Naso (Ovid)
von Nicolas Vogt, Generationenberater (IHK) &
Geschäftsführer WBV Finanzservice-GmbH, Zell u.A
Die Königsdiziplin bei der Einrichtung eines Berufsunfähigkeitsschutzes ist es, diesen über Jahrzehnte bedarfsgerecht zu halten in einer sich ständig ändernden Lebensentwicklung.
Diese sogenannte „technische Ausgestaltung“ einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beinhaltet als Königsweg die Verteilung des notwendigen Schutzes auf zwei Versicherer. Warum?
- Für Renten ab 2.500.- € mtl. verlangt ein Versicherer bei Antragsstellung erweiterte Untersuchungen inkl. ärztlichem Zeugnis.
- Geringere Renten können im Rahmen der Nachversicherung i.d.R. nur bis 2.500.- € erhöht werden.
Zu 1) Ab 2.501.- € mtl. BU-Rentenhöhe reichen die normalen Antragsfragen nach dem Gesundheitszustand nicht mehr aus. Die Versicherung verlangt dann üblicher Weise eine ärztliche Untersuchung, Blutbilder, EKGs
oder auch einen HIV-Test.
Man kann die Versicherbarkeit also nicht mehr einfach vorab über eine anonyme Risikovoranfrage abklären, sondern ist von den Ergebnissen der erweiterten Risikovoranfrage abhängig. Bereits kleine Befunde wie z.B. ein zufällig zum Untersuchungszeitpunkt leicht erhöhter Blutdruckwert ohne wirklichen Krankheitswert verursacht dann bereits z.B. einen Risikozuschlag von 25%.
Teilt man nun die gewünschte Absicherungshöhe auf zwei Versicherer auf, kann man dieses Problem bei der Vorprüfung und Auswahl des richtigen Versicherers umgehen. Jeder Versicherer berücksichtigt jeweils nur die bei ihm beantragte Rentenhöhe (z.B. 2 x 1.500.- €) und es bleibt bei der normalen Risikoprüfung und damit der Möglichkeit der anonymen Risikovoranfrage.
Zu 2) in der Breite des Marktes gilt pro Versicherer eine Nachversicherungsobergrenze von 2.500.- Euro. Es gibt wenige Ausnahmen, die aber stets auf Sonderkonstellationen beruhen. Allerdings darf man natürlich nicht zwei Verträge beim gleichen Versicherer einrichten, denn dann würden die Summen natürlich zusammengezählt.
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000.- € benötigt man z.B. üblicher Weise einen Berufsunfähigkeitsschutz von 2.500.- €. Dies ist eine Einkommensgröße, dass bei vielen Berufen als Einstiegsgehalt bereits mit Berufsstart erzielt wird. Für spätere Gehaltssteigerungen gibt es dann in einer Ein-Vertrags-Lösung keine Anpassungsmöglichkeit mehr außer der jährlichen Beitragsdynamik. Gehalts- und Karrieresprünge lassen sich aber nicht mehr absichern.
Teilt man aber zu Beginn auf zwei Versicherer auf (statt einmal 2.500.- € BU-Rente dann zwei Mal je 1.250.- € BU-Rente), können beide Verträge in der Zukunft noch bis auf 2.500.- Euro ausgebaut werden. Damit sichert man sich kostenfrei bei der sinnvollen Kombination der richtigen Versicherer ein Nachversicherungs-Ausbaupotential bis 5.000.- € BU-Rente oder sogar mehr.
Bereits als Student zwei Verträge einrichten?
Je früher man den eigenen BU-Schutz einrichtet, desto vorteilhafter – mehr hierzu kannst Du in meinem Blogartikel berufsunfähigkeitsversicherung-du-kannst-nicht-jung-genug-sein lesen. Jede/r Student/in der/die erwartet einmal mehr als 60.000.- € brutto im Jahr zu verdienen, sollte daher von Anfang an auf zwei Verträge setzen.
Was spricht dagegen?
- Kostet das nicht mehr? Nein, die Beiträge der Top-Versicherer sind vergleichbar hoch, so dass auch für einen Studenten z.B. 2 x 750.- € i.d.R. nicht teurer sind als 1 x 1.500.- € BU-Rente. Die Stückkosten pro Vertrag die man sich bei nur einem Vertrag sparen würde, belaufen sich i.d.R. auf 12 bis 36 € p.a. und sind damit im Verhältnis zum Flexibilitäts-Vorteil vernachlässigbar.
- Ist das im Leistungsfall nicht komplizierter?Ja es ist mehr zeitlicher Aufwand zwei Formulare auszufüllen als ein Formular. Aber die Inhalte müssen sowieso aufbereitet werden hinsichtlich Diagnosen, Therapie, Einschränkungen um einen medizinischen Leistungsnachweis zu erbringen und hinsichtlich Tätigkeitsbild um die Auswirkungen auf den Beruf darzustellen. Ob man diese Informationen dann an zwei Versicherer weiterreicht oder an einen, ist ein überschaubarer Mehraufwand.
- Und wenn ein Versicherer dann nicht zahlt? Gegenfrage: woher weiß man denn welcher der beiden Versicherer nachher „nicht zahlt“? Wenn man das vorher wüsste, könnte man natürlich nur den anderen wählen. Aber bei zwei Verträgen kann es auch dazu kommen, dass zumindest ein Versicherer zahlt, statt gar keiner Leistung.
Wobei man diesen Gedanken deutlich relativieren muss. Die Bedingungsqualität der Top-Anbieter ist durchgängig sehr hoch (neben sehr vielen nicht guten Bedingungswerken am Markt). Wählt man zwei Top-Anbieter und lässt sich im Leistungsfall professionell begleiten, sollte es bei keinem der beiden Verträge ein Problem geben. Bei der WBV Finanzservice-GmbH z.B. gab es in 47 Jahren noch keinen einzigen Fall in dem ein Versicherer eine berechtigte BU-Leistung verweigert hätte.
Was spricht dafür?
- Mit zwei Verträgen (oder nach der gleichen Logik auch mit 3 Verträgen) sichert man sich für die Zukunft viel mehr Flexibilität in der Ausgestaltung des dauerhaft passenden Berufsunfähigkeitsschutzes fast ohne Mehrkosten.
- Ein Arbeitsleben dauert i.d.R. mindestens 35 Jahre an. Das Durchschnittseinkommen lag vor 35 Jahren im Jahr 1985 bei 17.920.- € und liegt in 2020 bei 40.551.- €. Das ist eine Steigerung von durchschnittlich 2,76% p.a.
Schreibt man diese Gehaltsentwicklung linear fort, ergibt sich im Jahr 2055 ein Durchschnitts-(!) einkommen von 91.763.- € p.a.
Noch nicht berücksichtigt sind dabei Karrieresprünge der einzelnen Person und das üblicherweise überdurchschnittliche Start-Einkommen von Akademikern.
Mit nur einem Vertrag der bei 2.500.- € BU-Rente deckelt, läuft man daher unvermeidbar in eine gravierende Unterversicherung hinein.
Für jeden der davon ausgeht einmal zumindest durchschnittlich zu verdienen, ist dieser Ansatz der 2-Vertrags-Lösung daher sehr empfehlenswert.