Was ist Generationenberatung?

Als Ihr Generationenberater stellen wir sicher, dass Sie lebenslang ein angemessenes Einkommen erhalten und sich auch im Krankheits-, Pflege- und Todesfall organisatorisch gut aufgestellt fühlen.

Generationenberatung ist die rechtzeitige, selbstbestimmte Vorsorge vor rechtlichenmedizinischen und finanziellen Ereignissen sowie die professionelle Gestaltung der Nachlassregelung.

 Ihr Generationenberater (IHK) verschafft Ihnen Optionen:

  • Patientenberatungen kennen sich nicht mit dem Erbrecht aus.
  • Ein Arzt kümmert sich nicht um Ihre Pflege­ver­si­che­rung
  • Ein Rechtsanwalt befasst sich nicht mit den medizinischen Fragen der Sterbebegleitung
  • Ein Notar berücksichtigt nicht die steuerlichen Auswirkungen einer Nachlassplanung
  • Ein Steuerberater kennt nicht Ihre Familienverhältnisse und Versorgungswünsche.

Und ein Generationenberater, der kann das alles?

Nein. Der Generationenberater hat alle betroffenen Bereiche (Recht, Medizin, Finanzen, Steuern) für alle Generationen und alle Wechselfälle des Lebens im Blick. „Ausführende Organe“ für alle rechtlich und steuerlich zu treffenden Regelungen bleiben jeweils Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

Der Generationenberater darf keine Rechts- und Steuerberatung durchführen. Aber er organisiert und moderiert alles zu Regelnde mit den jeweiligen Fach-Experten, liefert Informationen, Erläuterungen und Services angeschlossener Dienstleister. Auch klärt der Generationenberater populäre Irrtümer auf.  So z.B. dieses:

Sind Ehepartner nicht automatisch zur Vertretung berechtigt?

Seit 1. Januar 2023 gilt ein gegenseitiges Vertretungsrecht (maximal 6 Monate) von Ehegatten und Lebenspartnern in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge (§1358 BGB), wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht mehr regeln kann.

Eine Vorsorgevollmacht ist dennoch weiterhin dringend notwendig, da das Vertretungsrecht nach 6 Monaten erlischt und zudem nur auf Gesundheitsangelegenheiten bezieht. Bankgeschäfte, Behördengänge und Versicherungsangelegenheiten sind mit dem Vertretungsrecht nicht abgedeckt. Eine Vorsorgevollmacht ist deshalb immer noch unabdingbar.

Es ist ein gutes Gefühl alles geregelt zu haben!


Ihr Generationenberater unterstützt Sie dabei!

In Kooperation mit der Deutschen Vorsorgedatenbank auf der Sie umfangreiche weitere Informationen erhalten und Ihre persönlichen Vorsorgedokumente auch direkt beauftragen können.

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Der digitale Nachlass-Manager für unsere Kunden, Mitglieder und Partner mit 100% Rabatt

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In wenigen Minuten erfassen Sie:

  • Ihre Familienangehörigen und die/den Wunscherben
  • Ihre Immobilien (eigengenutzt und vermietet)
  • Ihre Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten
  • Ihre Fahrzuge sowie sonstige Wertgegenstände
Entmündigt

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