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#35 Rechtliche Fallstricke beim Bestandskauf/-verkauf – RA Jens Reichow im Interview

By 2. Mai 2019Juli 16th, 2020Podcast

Ab sofort darf ich mit Fug und Recht behaupten, dass ich die Rechtsanwälte Jöhnke und Reichow im Interview hatte.

Ich war erneut in der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu Gast und durfte diesmal mit Jens Reichow über eines seiner Fachgebiete sprechen. Es ging um rechtliche Fallstricke bei der Vertragsgestaltung rund um den Kauf oder Verkauf eines Maklerbestandes.

 

Der Einstieg ins Gespräch hatte es direkt in sich. Jens bemängelt, dass er eigentlich viel zu selten Vertragsentwürfe zu Bestandskäufen oder -verkäufen vorgelegt bekommt. Regelmäßig kämen aber Versicherungsmakler nach dem Kauf/Verkauf eines Bestandes zu ihm, da es dann doch nicht selten zu Streitigkeiten kommt. Diese Probleme dann rückwirkend zu klären ist immer schwierig. Der erste Aufruf von Jens zu diesem Thema lautet also: Nimm lieber rechtzeitig einen Anwalt zur Hilfe und investiere eine kleine Summe, bevor alles in trockenen Tüchern und größerer Ärger ggf. nicht mehr abzuwenden ist.

 

Eine übliche Situation bei der Übergabe eines Bestands ist, dass sich Käufer und Verkäufer sich bereits seit einiger Zeit angenähert haben und sich über viele Details einig geworden sind. Diese Absprachen sollen einfach kurz in einem Vertrag fixiert werden und eine ausführlichere Beratung wird häufig nicht in Anspruch genommen.

Jens sieht die Aufgabe der rechtsanwälte allerdings nicht darin, diese Wünsche 1:1 umzusetzen, sondern auch auf mögliche Probleme hinzuweisen, die in der Form vielleicht noch völlig unbeachtet blieben.

Das Ziel dabei ist klar: Der Deal soll nicht zerredet werden. Lediglich beide Parteien sollen vollumfänglich erfahren worauf sie sich bei diesem Deal einlassen.

 

Kaufe ich einen Bestand oder ein Unternehmen?

 

Grundsätzlich müssen wir den Übergang eines Maklerbestands in drei Kategorien aufteilen.

 

Bestandskauf

Unternehmenskauf

Gesellschaftskauf

 

Der Vorteil beim klassischen Bestandskauf (reiner Asset-Deal) ist, dass eine klar definierbare Sache erworben wird. Nämlich der Kundenbestand mit den dazugehörigen Courtageansprüchen. Mögliche Haftungsansprüche oder Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer bleiben hierbei unberücksichtigt und bleiben beim Verkäufer.

Komplex wird diese Variante durch die Verhandlung über den verbleib der rechte und Pflichten aus diesem Bestand.

 

Einfacher ist dies bei der Übertragung eines gesamten Maklerunternehmens. Dadurch ist von vornherein geregelt wie die Rechte und Pflichten zu den Verträgen weitergegeben werden.

Die einfachste Variante stellt der Übernahme eine Gesellschaft dar. Hier ergeben sich sämtliche rechtliche Rahmenbedingungen des Übergangs aus der Gesellschaftsform.

Wer haftet und vor allem wie lange?

Altverbindlichkeiten aus einem Maklerbestand loszuwerden ist in der Praxis so gut wie unmöglich. Schließlich hat der verkaufende Makler eventuelle Risiken auch selbst herbeigeführt.  

Sollen diese Risiken mit übertragen werden, müssen insbesondere der Käufer und der Kunde diesem zustimmen. Denn der Kunde wechselt dadurch seinen Schuldner im Bezug auf mögliche Haftungsfälle.

In dieser Angelegenheit spielen auch die oft verwendeten Klauseln zu einer Möglichen Rechtsnachfolge in Maklerverträgen eine große Rolle. Die Erläuterungen von Jens hierzu hörst Du im Interview.

 

Muss ich alle Verträge umgehend auf Richtigkeit prüfen?

Sowohl aus der Fortführung eines bestehenden Maklervertrags, als auch durch die Unterzeichnung eines neuen Maklermandates beim Kunden, ergibt sich für den Käufer das Risiko von Deckungslücken bei laufenden Verträgen.

Jens erklärt gut, worauf Du hierbei achten solltest, um das Risiko von unzureichendem Versicherungsschutz ggf. auch beim Verkäufer zu belassen.

 

Unternehmensnamen ändern oder beibehalten?

Aus Marketinggesichtspunkten spricht aus meiner Sicht insbesondere in ländlichen Lagen vieles dafür, den bestehenden Namen eines Unternehmens weiterzuführen.

Bei dieser Vorgehensweise ändert sich schließlich für den Kunden erst einmal nichts außer sein Ansprechpartner.

In diesem Vorteil liegt laut Jens aber auch der größte Nachteil. Denn dieser Bonus gilt im Guten, wie im schlechten Fall. Wie weit das führen kann solltest Du Dir unbedingt anhören, wenn Du Dich mit dem Thema Bestandskauf beschäftigst.

 

Große Risiken in kleinen Beständen

In kleinen, weniger aktiv betreuten Beständen stecken häufig die größten Risiken für einen Käufer. Die Kundenbeziehungen können bereits sehr inaktiv sein, sodass keine echte Bindung mehr zu dem ursprünglichen Makler, also dem Verkäufer besteht. Diese Risiken solltest Du als Käufer insbesondere bei kleineren Beständen durch eine Due Diligence aufdecken oder dieses Thema bei der Kaufpreisfindung sehr genau berücksichtigen. Zusätzlich erfährst Du durch solch eine Prüfung, ob es Klumpenrisiken durch wenige sehr große Kunden innerhalb des Bestands gibt.

Datenschutz, Arbeitnehmer, Wettbewerbsverbot u.v.m.

Neben all den hier beschriebenen Themen erfährst Du weitere wichtige Dinge im Interview. Bspw. welche rechtlichen Fragen bei der Findung und der Zahlungsart des Kaufpreises zu klären sind.

Du erfährst welche Rolle die Versicherer vor und nach der Übernahme eines Bestands spielen, insbesondere mit Blick auf mögliche Stornoreserven und Haftungsansprüchen sowie beim Thema Datenschutz. In dem häufig angewendeten Verfahren nach dem Code of conduct sieht Jens generell schon einen Datenschutzverstoß.

Zu Guter Letzt sprechen wir über ein zu regelndes Wettbewerbsverbot. In welchem Umfang darf der Verkäufer also nach der Übertragung noch tätig werden.

Ich wünsche Dir viel Spaß beim Hören des kompletten Interviews und würde mich wie immer über eine Bewertung inkl. einer kurzen Rezension bei iTunes freuen.