Erfahrungen & Bewertungen zu WBV Finanzservice-GmbH WBV Finanzservice-GmbH

By 19. März 2020Januar 27th, 2022Blog

Was ist Generationenberatung?

Als Ihr Generationenberater stellen wir sicher, dass Sie lebenslang ein angemessenes Einkommen erhalten und sich auch im Krankheits-, Pflege- und Todesfall organisatorisch gut aufgestellt fühlen.

Generationenberatung ist die rechtzeitige, selbstbestimmte Vorsorge vor rechtlichenmedizinischen und finanziellen Ereignissen sowie die professionelle Gestaltung der Nachlassregelung.

 Ihr Generationenberater (IHK) verschafft Ihnen Optionen:

  • Patientenberatungen kennen sich nicht mit dem Erbrecht aus.
  • Ein Arzt kümmert sich nicht um Ihre Pflege­ver­si­che­rung
  • Ein Rechtsanwalt befasst sich nicht mit den medizinischen Fragen der Sterbebegleitung
  • Ein Notar berücksichtigt nicht die steuerlichen Auswirkungen einer Nachlassplanung
  • Ein Steuerberater kennt nicht Ihre Familienverhältnisse und Versorgungswünsche.

Und ein Generationenberater, der kann das alles?

Nein. Der Generationenberater hat alle betroffenen Bereiche (Recht, Medizin, Finanzen, Steuern) für alle Generationen und alle Wechselfälle des Lebens im Blick. „Ausführende Organe“ für alle rechtlich und steuerlich zu treffenden Regelungen bleiben jeweils Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

Der Generationenberater darf keine Rechts- und Steuerberatung durchführen. Aber er organisiert und moderiert alles zu Regelnde mit den jeweiligen Fach-Experten, liefert Informationen, Erläuterungen und Services angeschlossener Dienstleister. Auch klärt der Generationenberater populäre Irrtümer auf.  So z.B. dieses:

Sind Ehepartner nicht automatische zur Vertretung berechtigt?

Leider NEIN!

Dagegen stehen die Paragraphen §164 und §662 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In Kurzform: Ehepartner sind nach dem Gesetz NICHT automatisch Vertreter, wenn der andere Ehepartner betreut werden muss. Das Familiengericht entscheidet, ob der Ehepartner oder ein Berufsbetreuer als gesetzlicher Betreuer über Wohl und Weh des Betroffenen bestimmt. Dieser gerichtlich bestellte Betreuer ist dem Gericht dann auch Rechenschaft schuldig, womit viele Ehepartner wiederum überfordert sind.

Legen Sie daher rechtzeitig schriftlich Ihren Willen fest und wer Sie im Fall der Fälle vertreten soll.

Es ist ein gutes Gefühl alles geregelt zu haben!


Ihr Generationenberater unterstützt Sie dabei!

>>> Hier gelangen Sie zu unserer Sonder-Website in Kooperation mit der Deutschen Vorsorgedatenbank auf der Sie umfangreiche weitere Informationen erhalten und Ihre persönlichen Vorsorgedokumente auch direkt beauftragen können.

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