“Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen“
(Chinesisches Sprichwort)
Seit Anfang 2018 gilt das neue Investmentsteuerreformgesetz. Welche Folgen dies auf Fondssparpläne und Fondsgebundene Versicherungen hat, sei im Folgenden kurz dargestellt:
Im Ergebnis führt das neue Gesetz dazu, dass:
A) der Bestandschutz der Steuerfreiheit auf „Altanteile“ von Investmentfonds (Kauf bis 31.12.2008) zum 31.12.2017 aufgehoben wurde, allerdings unter Einräumung eines Freibetrags von einmalig 100.000.- € pro Person.
B) Für alle weiteren Anteile und alle Anteile die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, gilt, dass die Besteuerung von in Deutschland erzielten Erträgen bereits an der Quelle beim Fonds erfolgt. Im Gegenzug werden die Erträge beim Anleger pauschal zu 30% (Aktienfonds) bzw. 15% (Mischfonds und fondsgebundene Versicherungen) bzw. 0% (Rentenfonds) von der Steuer freigestellt.
C) Anstatt wie bisher Kursgewinne erst bei Realisierung (bei Verkauf der Anteile) zu versteuern, werden diese nun jährlich versteuert. Bei Verkauf kann dann die bereits bezahlte Steuer auf die Steuer für die tatsächlich realisierten Kursgewinne angerechnet werden.
D) dazu kommt, dass die neue Regierung die Abschaffung der Abgeltungssteuer plant. Kapitalerträge sollen dann wieder mit der Einkommenssteuer veranlagt werden.
Wie wirken sich diese Veränderungen nun in deinem Geldbeutel als Anlegers aus? Dies soll durch zwei kleine Zahlenbeispiele verdeutlicht werden.
Beispiel 1:
Als dynamischer Anleger investiert Du über 15 Jahre in einen reinen Aktienfonds und in denselben Fonds über eine fondsgebundene Rentenversicherung (Fondspolice) für deine Altersvorsorge. Mit Rentenbeginn im Alter 65 stellst Du fest, dass beide Anlagen jeweils 30.000.- € Ertrag erwirtschaftet haben. Der Ertrag im Aktienfonds wird pauschal mit 30% von der Versteuerung freigestellt, der Ertrag in der Fondspolice mit pauschal 15%. Im Aktienfonds verbleiben 21.000.- € steuerpflichtiger Ertrag. Bei 30% Grenzsteuersatz fällt daher eine Steuer von 6.300.- € an.
In der Fondspolice verbleibt ein steuerpflichtiger Ertrag von 25.500.- €, die aber nur zu 50% zu versteuern sind. Bei 30% Grenzsteuersatz ein Vorteil der Fondspolice von 2.475.- € oder rund 8% des Ertrags bzw. 40% weniger Steuer.
Beispiel 2:
Als ein konservativer Anleger investiert Du über 15 Jahre bis Alter 65 zu 20% in einen Aktienfonds, zu 50% in einen Mischfonds und zu 30% in einen Rentenfonds und in die gleichen Fonds über eine Fondspolice. Wieder werden jeweils 30.000.- € Ertrag erzielt.
Im Fondsdepot verbleibt nun nach Teilfreistellung ein steuerpflichtiger Ertrag von 25.950.- €. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% fällt eine Steuer von 7.785.- € an. In der Fondspolice wird wieder die gleiche Steuer von 3.825.- € fällig. Vorteil Fondspolice: 3.960.- € oder rund 13% des Ertrags bzw. rund 50% weniger Steuer.
Was sind die Vorteile?
Der steuerliche Vorteil der Fondspolice wird noch dadurch verstärkt, dass in einem Fondsdepot zukünftig der Zinseszinseffekt entfällt, da Kursgewinne jährlich versteuert werden müssen. In der Fondspolice erfolgt während der Laufzeit keine Versteuerung beim Versicherungsnehmer. Noch nicht als Steuer abgeführte Mittel können daher weiter in der Police Ertrag erwirtschaften. Je länger die Laufzeit, desto größer dieser Effekt.
Gegen die Fondspolice spricht die auf den ersten Blick höhere Kostenstruktur. Dies gilt es gegenzurechnen. Im Ergebnis bleiben Fondssparpläne unter dem Strich auf kurze Laufzeiten bis ca.15 Jahre i.d.R. die bessere Wahl, wenn eine Kapitalleistung angestrebt wird.
Bei längeren Laufzeiten bietet die Fondspolice dagegen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch die Sicherheit einer lebenslangen Rente und viele Gestaltungsmöglichkeiten zum günstigen Vermögensübergang. Voraussetzung dafür ist allerdings der richtige Tarif. Ein Muss sind z.B. garantierte Rechnungsgrundlagen auf das gesamte Vertragsguthaben (nicht nur auf die eingezahlten Beiträge), die auch dann erhalten bleiben müssen, wenn die Beitragszahlung einmal unterbrochen wird oder der Rentenbeginn verlegt wird. Nur so ist die gewünschte Versorgung garantiert und es kann nicht das passieren, was tausenden Versicherungsnehmern z.B. auch wieder in 2018 zu Jahresbeginn passiert ist – dass (vermeintliche) Rentenansprüche plötzlich um bis zu 30% von der Versicherung gekürzt wurden.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet…
steuerliche Vorteile können lukrativ sein, sollten aber nicht das alleinige Entscheidungsmerkmal für oder wider eine Altersversorgung sein. Es muss die individuelle Vermögenssituation, der Lebensentwurf und die Rest-Spardauer berücksichtigt werden und ein Vertrag ist nicht wie der andere. Die Unterschiede stecken im Detail.
als ersten Schritt zu Deinem eigenen Vermögensaufbau buche Dir hier Dein kostenfreies Erstgespräch in dem wir zusammen das weitere mögliche Vorgehen abstimmen.
>> klicke hier um Dein Erstgespräch zu buchen <<