Unsere Leistungsfallbegleitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
„Die zahlen ja doch nicht wenn es darauf ankommt!“ Stimmt das? Nicht mit dem WBV Premium-Service zur Arbeitskraftabsicherung – doch der Reihe nach:
Mit leichten Schmerzen im Knie fing es an, aber inzwischen kann Thomas S. sein linkes Knie kaum mehr richtig anwinkeln. Er hat dabei starke Schmerzen. Das zieht sich nun bereits über Monate.
Thomas S. ist Gutachter für Hausdächer. Er verbrachte 2 Stunden am Tag damit, vor Ort Dächer zu begutachten. D.h. er kletterte selbst auf das Dach eines Hauses und machte sich ein Bild von den Verhältnissen.
Anschließend saß er täglich 6 Stunden im Büro und verfasste seine Gutachten.
Durch seine Knieprobleme kann er nicht mehr auf Hausdächer klettern. Seine restliche Tätigkeit, die rein zeitlich weit über 50% seiner Tätigkeit einnimmt, könnte er noch durchführen.
Ist Thomas S. berufsunfähig?
Wenn Sie die Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung lesen, werden Sie in einem guten Tarif als Leistungsdefinition stark verkürzt das Folgende finden:
Berufsunfähig ist, wer
- für mindestens 6 Monate
- seine aktuelle Tätigkeit nur noch zur Hälfte ausüben kann.
Dies ist der quantitative Ansatz zur Leistung.
Es gibt aber auch den qualitativen Weg zur Leistung.
In diesem Fall kommt es darauf an, dass ein „sinnvolle Arbeitsergebnis“ nicht mehr erzielbar ist mit den verbleibenden Fähigkeiten.
Thomas S. kann zwar rein quantitativ noch mehr als 50% seiner beruflichen Tätigkeit ausüben, aber ohne ein Dach persönlich inspiziert zu haben, kann er auch kein Gutachten über das Dach verfassen, also kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr erzielen.
Daher ist er auf diesem Wege über das „sinnvolle Arbeitsergebnis“ auch berufsunfähig und erhält die vereinbarte Rente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es kommt auf die richtige Strategie an
Wer glaubt berufsunfähig zu sein, sollte sich also im ersten Schritt überlegen über welchen Weg er glaubt, eher Leistung erhalten zu können und dies im Leistungsantrag entsprechend herausarbeiten.
Hiermit ist der Verbraucher als Versicherungs-Laie i.d.R. alleine überfordert.
Rund 20% der Leistungsablehnungen resultieren daraus, dass der Kunde sich nach Erhalt des Leistungsantrags einfach nicht mehr gemeldet hat!
Das passiert Ihnen als WBV Kunde garantiert nicht!
Die WBV & der Versicherungsberater hilft
Was ist ein Versicherungsberater?
Ein Versicherungsberater ist ein Dienstleister der Sie u.a. auf Honorarbasis außergerichtlich gegenüber einem Versicherer vertritt. Die genaue Definition findest sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §59, Absatz 4.
Ein Versicherungsberater ist nicht zu verwechseln mit dem Versicherungsvermittler oder dem Finanzberater.
Ein Versicherungsberater hilft Ihnen dabei, die in Ihrem Einzelfall richtige Strategie zu entwickeln und den Leistungsantrag für die Berufsunfähigkeitsrente zu stellen.
Es gibt in Deutschland aktuell (Stand 11.2020) 331 zugelassene Versicherungsberater, die sich wiederrum auf viele unterschiedliche Fachbereiche spezialisiert haben.
Zum Vergleich: es gibt in Deutschland aktuell (Stand 11.2020) 191.405 Versicherungsvermittler, davon rund 73.914 die ungebunden sind in der Auswahl Ihrer Produktpartner.
Einige der besten Versicherungsberater Deutschlands mit Spezialisierung auf die Leistungsfallbegleitung haben wir in unserem Experten-Netzwerk.
Wenn Sie ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über die WBV Finanzservice-GmbH abgeschlossen haben, übernehmen wir für Sie die Kosten bis 150.- € für die Erstberatung des Versicherungsberaters im Rahmen unseres Leistungsservices und in Kooperation mit dem >>>BU-Expertenservice.
Denn im Leistungsfall zeigt sich spätestens, ob bei Abschluss der Versicherung alles richtiggemacht wurde:
- wurde die Gesundheitshistorie sauber aufgearbeitet und die Risikofragen korrekt beantwortet (Stichwort vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
- wurde die Höhe und Laufzeit der Verträge passend gewählt?
- wurde die technische Ausgestaltung der Verträge (z.B. Zusatzoptionen wie eine AU-Klausel) korrekt aufgesetzt?
- wurde die Schutzhöhe regelmäßig an Einkommens- und Ausgabenveränderungen angepasst?
Der WBV Premium-Service zur Arbeitskraftabsicherung
Wenn Sie Ihren Vertrag über die WBV Finanzservice-GmbH abgeschlossen haben, genießen Sie kostenfrei den WBV Premium-Service zur Arbeitskraftabsicherung, der all diese Leistungen beinhaltet und darüber hinaus auch im Leistungsfall für eine kostenfreie Erstberatung durch einen Versicherungsberater sorgt.
Es zeigt sich dann auch der Wert eines verlässlichen Partners und Ansprechpartners. Dieser verlässliche Partner wollen wir als ihr Vermittler für Sie sein. Wir stehen auch im Leistungsfall mit unserem gesamten Netzwerk für Sie ein.
Seit 1972 gab es in unserem Hause daher noch keinen einzigen Berufsunfähigkeitsfall bei dem die Versicherung die Leistung (erfolgreich) verweigert hat.
Es gab bereits einige wenige Versuche von Versicherern die Leistung zu verweigern. Allerdings konnten wir diese Versicherer mit Hilfe unseres Experten-Netzwerks und mit Verweis auf die bedingungsseitigen Regelungen dann noch immer außergerichtlich zur Leistung bewegen.
Das Vorurteil „die Versicherung zahlt ja doch nicht wenn es darauf ankommt“ können wir daher aus der Praxis nicht bestätigen.
Der Grund für solche Gerüchte liegt unserer Ansicht darin, dass der Weg zur Versicherungsleistung höchst individuell und komplex ist.
Das ist aber überhaupt nicht negativ, sondern eröffnet Möglichkeiten die Leistung zu erreichen, wo einfache, klare Bedingungen scheitern würden – vorausgesetzt man hat den richtigen Experten an der Seite.
Die ersten Schritte um die Leistungssicherheit eines Vertrags zur Arbeitskraftabsicherung sicher zu stellen, beginnen bereits weit vor der Beantragung mit der sauberen Aufarbeitung der individuellen Risikosituation und sie enden auch nach der Leistungszusage nicht. Auch in der sogenannten Nachprüfung benötigt es Expertenwissen um keine fachlichen Fehler zu machen – als WBV-Kunde haben Sie diese Experten auf Wunsch immer an Ihrer Seite.
Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, hören Sie sich die Interviews in unserem Podcast mit unseren Netzwerkpartnern an:
Folge #65: „Versicherungsberater – Freund und Helfer“ mit Christian Müller von der RWM-Group
Folge #88: „Fallstricke im KT-BU Übergang“ mit Stephan Kaiser vom BU-Expertenservice
Unsere Leistungsfallbegleitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
„Die zahlen ja doch nicht wenn es darauf ankommt!“ Stimmt das? Nicht mit dem WBV Premium-Service zur Arbeitskraftabsicherung – doch der Reihe nach:
Mit leichten Schmerzen im Knie fing es an, aber inzwischen kann Thomas S. sein linkes Knie kaum mehr richtig anwinkeln. Er hat dabei starke Schmerzen. Das zieht sich nun bereits über Monate.
Thomas S. ist Gutachter für Hausdächer. Er verbrachte 2 Stunden am Tag damit, vor Ort Dächer zu begutachten. D.h. er kletterte selbst auf das Dach eines Hauses und machte sich ein Bild von den Verhältnissen.
Anschließend saß er täglich 6 Stunden im Büro und verfasste seine Gutachten.
Durch seine Knieprobleme kann er nicht mehr auf Hausdächer klettern. Seine restliche Tätigkeit, die rein zeitlich weit über 50% seiner Tätigkeit einnimmt, könnte er noch durchführen.
Ist Thomas S. berufsunfähig?
Wenn Sie die Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung lesen, werden Sie in einem guten Tarif als Leistungsdefinition stark verkürzt das Folgende finden:
Berufsunfähig ist, wer
- für mindestens 6 Monate
- seine aktuelle Tätigkeit nur noch zur Hälfte ausüben kann.
Dies ist der quantitative Ansatz zur Leistung.
Es gibt aber auch den qualitativen Weg zur Leistung.
In diesem Fall kommt es darauf an, dass ein „sinnvolle Arbeitsergebnis“ nicht mehr erzielbar ist mit den verbleibenden Fähigkeiten.
Thomas S. kann zwar rein quantitativ noch mehr als 50% seiner beruflichen Tätigkeit ausüben, aber ohne ein Dach persönlich inspiziert zu haben, kann er auch kein Gutachten über das Dach verfassen, also kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr erzielen.
Daher ist er auf diesem Wege über das „sinnvolle Arbeitsergebnis“ auch berufsunfähig und erhält die vereinbarte Rente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es kommt auf die richtige Strategie an
Wer glaubt berufsunfähig zu sein, sollte sich also im ersten Schritt überlegen über welchen Weg er glaubt, eher Leistung erhalten zu können und dies im Leistungsantrag entsprechend herausarbeiten.
Hiermit ist der Verbraucher als Versicherungs-Laie i.d.R. alleine überfordert.
Rund 20% der Leistungsablehnungen resultieren daraus, dass der Kunde sich nach Erhalt des Leistungsantrags einfach nicht mehr gemeldet hat!
Das passiert Ihnen als WBV Kunde garantiert nicht!
Die WBV & der Versicherungsberater hilft
Was ist ein Versicherungsberater?
Ein Versicherungsberater ist ein Dienstleister der Sie u.a. auf Honorarbasis außergerichtlich gegenüber einem Versicherer vertritt. Die genaue Definition findest sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §59, Absatz 4.
Ein Versicherungsberater ist nicht zu verwechseln mit dem Versicherungsvermittler oder dem Finanzberater.
Ein Versicherungsberater hilft Ihnen dabei, die in Ihrem Einzelfall richtige Strategie zu entwickeln und den Leistungsantrag für die Berufsunfähigkeitsrente zu stellen.
Es gibt in Deutschland aktuell (Stand 11.2020) 331 zugelassene Versicherungsberater, die sich wiederrum auf viele unterschiedliche Fachbereiche spezialisiert haben.
Zum Vergleich: es gibt in Deutschland aktuell (Stand 11.2020) 191.405 Versicherungsvermittler, davon rund 73.914 die ungebunden sind in der Auswahl Ihrer Produktpartner.
Einige der besten Versicherungsberater Deutschlands mit Spezialisierung auf die Leistungsfallbegleitung haben wir in unserem Experten-Netzwerk.
Wenn Sie ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über die WBV Finanzservice-GmbH abgeschlossen haben, übernehmen wir für Sie die Kosten bis 150.- € für die Erstberatung des Versicherungsberaters im Rahmen unseres Leistungsservices und in Kooperation mit dem >>>BU-Expertenservice.
Denn im Leistungsfall zeigt sich spätestens, ob bei Abschluss der Versicherung alles richtiggemacht wurde:
- wurde die Gesundheitshistorie sauber aufgearbeitet und die Risikofragen korrekt beantwortet (Stichwort vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
- wurde die Höhe und Laufzeit der Verträge passend gewählt?
- wurde die technische Ausgestaltung der Verträge (z.B. Zusatzoptionen wie eine AU-Klausel) korrekt aufgesetzt?
- wurde die Schutzhöhe regelmäßig an Einkommens- und Ausgabenveränderungen angepasst?
Der WBV Premium-Service zur Arbeitskraftabsicherung
Wenn Sie Ihren Vertrag über die WBV Finanzservice-GmbH abgeschlossen haben, genießen Sie kostenfrei den WBV Premium-Service zur Arbeitskraftabsicherung, der all diese Leistungen beinhaltet und darüber hinaus auch im Leistungsfall für eine kostenfreie Erstberatung durch einen Versicherungsberater sorgt.
Es zeigt sich dann auch der Wert eines verlässlichen Partners und Ansprechpartners. Dieser verlässliche Partner wollen wir als ihr Vermittler für Sie sein. Wir stehen auch im Leistungsfall mit unserem gesamten Netzwerk für Sie ein.
Seit 1972 gab es in unserem Hause daher noch keinen einzigen Berufsunfähigkeitsfall bei dem die Versicherung die Leistung (erfolgreich) verweigert hat.
Es gab bereits einige wenige Versuche von Versicherern die Leistung zu verweigern. Allerdings konnten wir diese Versicherer mit Hilfe unseres Experten-Netzwerks und mit Verweis auf die bedingungsseitigen Regelungen dann noch immer außergerichtlich zur Leistung bewegen.
Das Vorurteil „die Versicherung zahlt ja doch nicht wenn es darauf ankommt“ können wir daher aus der Praxis nicht bestätigen.
Der Grund für solche Gerüchte liegt unserer Ansicht darin, dass der Weg zur Versicherungsleistung höchst individuell und komplex ist.
Das ist aber überhaupt nicht negativ, sondern eröffnet Möglichkeiten die Leistung zu erreichen, wo einfache, klare Bedingungen scheitern würden – vorausgesetzt man hat den richtigen Experten an der Seite.
Die ersten Schritte um die Leistungssicherheit eines Vertrags zur Arbeitskraftabsicherung sicher zu stellen, beginnen bereits weit vor der Beantragung mit der sauberen Aufarbeitung der individuellen Risikosituation und sie enden auch nach der Leistungszusage nicht. Auch in der sogenannten Nachprüfung benötigt es Expertenwissen um keine fachlichen Fehler zu machen – als WBV-Kunde haben Sie diese Experten auf Wunsch immer an Ihrer Seite.
Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, hören Sie sich die Interviews in unserem Podcast mit unseren Netzwerkpartnern an:
Folge #65: „Versicherungsberater – Freund und Helfer“ mit Christian Müller von der RWM-Group
Folge #88: „Fallstricke im KT-BU Übergang“ mit Stephan Kaiser vom BU-Expertenservice